Erwägungsgrund 5 32015D0493BESCHLUSS (EU) 2015/493 DES RATES vom 17. März 2015 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Latvijas Banka
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32006D0852BESCHLUSS DES RATES vom 28. November 2006 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banka Slovenije (2006/852/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32009D0105BESCHLUSS DES RATES vom 18. Dezember 2008 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banque centrale du Luxembourg (2009/105/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32009D0307BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2009 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich des externen Rechnungsprüfers der Deutschen Bundesbank (2009/307/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32009D0076BESCHLUSS DES RATES vom 20. Januar 2009 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Bank Ċentrali ta’ Malta/Central Bank of Malta (2009/76/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte Folge geleistet und der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32008D0268BESCHLUSS DES RATES vom 17. März 2008 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Suomen Pankki (2008/268/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —