Art. 2 32015D0882BESCHLUSS (GASP) 2015/882 DES RATES vom 8. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/932/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Jemen
Der Anhang des Beschlusses 2014/932/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 2 32015D0876BESCHLUSS (GASP) 2015/876 DES RATES vom 5. Juni 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Der Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 2 32015D1781BESCHLUSS (GASP) 2015/1781 DES RATES vom 5. Oktober 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/119/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Der Anhang des Beschlusses 2014/119/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 Nr. 2 32015D1524BESCHLUSS (GASP) 2015/1524 DES RATES vom 14. September 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Anhang wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 32014D0801BESCHLUSS 2014/801/GASP DES RATES vom 17. November 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 32014D0308BESCHLUSS 2014/308/GASP DES RATES vom 28. Mai 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.