Erwägungsgrund 3 32015D0060Nach Artikel 464 Absatz 1 des Abkommens wird der Assoziationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben von einem Assoziationsausschuss unterstützt, während nach…
Erwägungsgrund 5 32015D0055BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/55 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 17. November 2014 zur Festlegung des von der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Beschlüsse des Assoziationsrats über die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates, des Assoziationsausschusses und der Unterausschüsse sowie die Einsetzung zweier Unterausschüsse und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkts
Artikel 437 Absatz 1 des Abkommens wird der Assoziationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben von einem Assoziationsausschuss unterstützt, dessen Aufgaben und…
Erwägungsgrund 5 32015D0054BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/54 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 17. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme von Beschlüssen des Assoziationsrates betreffend die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses und der Unterausschüsse, die Einsetzung von zwei Unterausschüssen und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 407 Absatz 1 des Abkommens wird der Assoziationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben und Funktionen von einem Assoziationsausschuss unterstützt,…
Erwägungsgrund 3 32015D0055BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/55 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 17. November 2014 zur Festlegung des von der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme der Beschlüsse des Assoziationsrats über die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates, des Assoziationsausschusses und der Unterausschüsse sowie die Einsetzung zweier Unterausschüsse und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkts
Nach Artikel 437 Absatz 1 des Abkommens wird der Assoziationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben von einem Assoziationsausschuss unterstützt, dessen Aufgaben…
Erwägungsgrund 3 32015D0054BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/54 DES RATES UND DER KOMMISSION vom 17. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsrat im Hinblick auf die Annahme von Beschlüssen des Assoziationsrates betreffend die Geschäftsordnungen des Assoziationsrates und des Assoziationsausschusses und der Unterausschüsse, die Einsetzung von zwei Unterausschüssen und die Übertragung bestimmter Befugnisse des Assoziationsrates auf den Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 407 Absatz 1 des Abkommens wird der Assoziationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben und Funktionen von einem Assoziationsausschuss unterstützt,…
Erwägungsgrund 2 32015D0060Nach Artikel 461 Absatz 1 des Abkommens ist der Assoziationsrat für die Überwachung und Begleitung der Anwendung und Umsetzung des Abkommens zuständig.