Erwägungsgrund 4 32015D0765Die Europäische Union und das Königreich Dänemark für die Färöer haben das Übereinkommen am 15. Juni 2011 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32014D0420BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den von der Europäischen Union einzunehmenden Standpunkt im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist (2014/420/EU)
Die Union und Island haben das Übereinkommen am 15. Juni 2011 bzw. am 30. Juni 2011 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32014D0421BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über den von der Europäischen Union einzunehmenden Standpunkt im Gemischten Ausschuss, der gemäß dem Abkommen vom 14. Mai 1973 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist (2014/421/EU)
Die Union und Norwegen haben das Übereinkommen am 15. Juni 2011 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32015D0285BESCHLUSS (EU) 2015/285 DES RATES vom 17. Februar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum eingesetzten Gemeinsamen EWR-Ausschuss hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls 4 zu diesem Abkommen über die Ursprungsregeln durch ein neues, an das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln angeglichenes Protokoll zu vertreten ist
Die EU, Norwegen und Liechtenstein haben das Übereinkommen am 15. Juni 2011 unterzeichnet und Island hat das Übereinkommen am 30. Juni 2011 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 3 32015D0285BESCHLUSS (EU) 2015/285 DES RATES vom 17. Februar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum eingesetzten Gemeinsamen EWR-Ausschuss hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls 4 zu diesem Abkommen über die Ursprungsregeln durch ein neues, an das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln angeglichenes Protokoll zu vertreten ist
Die EU, Norwegen und Liechtenstein haben das Übereinkommen am 15. Juni 2011 unterzeichnet, Island hat das Übereinkommen am 30. Juni 2011 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 4 32015D0765Die Union und das Königreich Dänemark für die Färöer haben ihre Annahmeurkunden am 26. März 2012 bzw. am 9. September 2013 beim Verwahrer des Übereinkommens…