Erwägungsgrund 3 32015D1796BESCHLUSS (EU) 2015/1796 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über den Abschluss des Abkommens für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung in Ergänzung von „Horizont 2020“ sowie zur Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den ITER-Tätigkeiten von „Fusion for Energy“
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0015Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32016D0612BESCHLUSS (GASP) 2016/612 DES RATES vom 23. März 2016 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Beteiligungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32012D0315BESCHLUSS 2012/315/GASP DES RATES vom 19. Dezember 2011 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung Neuseelands an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0326BESCHLUSS 2014/326/GASP DES RATES vom 28. Januar 2014 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Korea an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32016D0402BESCHLUSS (EU) 2016/402 DES RATES vom 15. Januar 2016 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen dem Ministerrat der Republik Albanien und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
Das Abkommen sollte genehmigt werden —