Art. 2 32015D0955Der Beschluss EUTM MALI/3/2014 wird aufgehoben.
Erwägungsgrund 5 32016D1945Der Beschluss 2014/209/EU sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 5 32015D0740BESCHLUSS (GASP) 2015/740 DES RATES vom 7. Mai 2015 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Südsudan und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/449/GASP
Der Beschluss 2014/449/GASP sollte deshalb aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 9 32014R1304VERORDNUNG (EU) Nr. 1304/2014 DER KOMMISSION vom 26. November 2014 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems „Fahrzeuge — Lärm“ sowie zur Änderung der Entscheidung 2008/232/EG und Aufhebung des Beschlusses 2011/229/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss 2011/229/EU sollte deshalb aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 5 32015D1521BESCHLUSS (GASP) 2015/1521 DES RATES vom 14. September 2015 zur Aufhebung des Beschlusses 2013/320/GASP des Rates zur Unterstützung von Maßnahmen zur physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen, um die Gefahr des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition in Libyen und in der Region zu verringern
Der Beschluss 2013/320/GASP sollte daher aufgehoben werden.
Erwägungsgrund 5 32010D0299BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 21. Mai 2010 zur Aufhebung des Beschlusses 2002/627/EG zur Einrichtung der Gruppe Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Text von Bedeutung für den EWR) (2010/299/EU)
Der Beschluss 2002/627/EG sollte daher aufgehoben werden —