Erwägungsgrund 3 32015D2431BESCHLUSS (GASP) 2015/2431 DES RATES vom 21. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Vereinbarungen von Minsk werden bis zum 31. Dezember 2015 nicht vollständig umgesetzt sein. Daher sollte der Beschluss 2014/512/GASP um weitere sechs Monate…
Erwägungsgrund 3 32015D1524BESCHLUSS (GASP) 2015/1524 DES RATES vom 14. September 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Angesichts der andauernden Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sollte der Beschluss…
Erwägungsgrund 4 32014D0658BESCHLUSS 2014/658/GASP DES RATES vom 8. September 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Angesichts der andauernden Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine sollte der Beschluss…
Erwägungsgrund 2 32015D2431BESCHLUSS (GASP) 2015/2431 DES RATES vom 21. Dezember 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Der Europäische Rat ist am 19. März 2015 übereingekommen, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen…
Erwägungsgrund 2 32015D1524BESCHLUSS (GASP) 2015/1524 DES RATES vom 14. September 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Der Rat hat am 13. März 2015 den Beschluss (GASP) 2015/432 zur Verlängerung der Maßnahmen um weitere sechs Monate erlassen.
Erwägungsgrund 5 32014D0861BESCHLUSS 2014/861/GASP DES RATES vom 1. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2012/699/GASP über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten der Vorbereitungskommission der Organisation des Vertrags für das umfassende Verbot von Nuklearversuchen zur Stärkung ihrer Überwachungs- und Verifikationsfähigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Der Beschluss 2012/699/GASP sollte daher zur Ermöglichung der vollständigen Durchführung der darin aufgeführten Projekte dahin gehend geändert werden, dass…