Erwägungsgrund 5 32018D1890BESCHLUSS (EU) 2018/1890 DES RATES vom 29. November 2018 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der De Nederlandsche Bank
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32015D1174BESCHLUSS (EU) 2015/1174 DES RATES vom 14. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich des externen Rechnungsprüfers der Banka Slovenije
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32018D0270BESCHLUSS (EU) 2018/270 DES RATES vom 15. Februar 2018 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Central Bank of Cyprus
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32018D1518BESCHLUSS (EU) 2018/1518 DES RATES vom 9. Oktober 2018 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken, hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer des Banco de España
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32016D0192BESCHLUSS (EU) 2016/192 DES RATES vom 12. Februar 2016 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Národná banka Slovenska
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 5 32018D1269BESCHLUSS (EU) 2018/1269 DES RATES vom 18. September 2018 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich der externen Rechnungsprüfer der Banka Slovenije
Gemäß der Empfehlung des EZB-Rates sollte der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —