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Am 16. Mai 2013 gelangte der Rat gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 zu dem Schluss, dass Zypern wirksame Maßnahmen ergriffen habe, nach Annahme der Empfehlung des Rates vom 13. Juli 2010 aber unerwartete nachteilige wirtschaftliche Ereignisse mit sehr ungünstigen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen eingetreten seien. Infolgedessen stellte der Rat auf Empfehlung der Kommission fest, dass die in Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 bestimmten Voraussetzungen erfüllt waren, und nahm nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV eine an Zypern gerichtete geänderte Empfehlung für die Beendigung des übermäßigen Defizits bis 2016 an.
Am 13. Juli 2010 richtete der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV und Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates auf Empfehlung der Kommission…
Am 2. Dezember 2009 gelangte der Rat zu dem Schluss, dass die irischen Behörden seinen Empfehlungen vom 27. April 2009 entsprechend wirksame Maßnahmen ergriffen…
Am 6. September 2013 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass Zypern wirksame Maßnahmen ergriffen habe, um das übermäßige Defizit gemäß der Empfehlung des…
Am 21. Juni 2013 war der Rat der Auffassung, dass Slowenien wirksame Maßnahmen im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 gemäß Artikel 126…
Am 21. Juni 2013 kam der Rat zu dem Schluss, dass Polen wirksame Maßnahmen ergriffen habe, jedoch nach der Verabschiedung der ursprünglichen Empfehlung…
Am 27. Januar 2011 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass auf der Grundlage der damals verfügbaren Informationen Zypern Maßnahmen ergriffen habe, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.