Erwägungsgrund 5 32013D0500BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2013 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation WTO über den Antrag auf Verlängerung der WTO-Ausnahmeregelung zur Gewährung zusätzlicher autonomer Handelspräferenzen seitens der Union für die Republik Moldau (2013/500/EU)
Die Union wird einen diesbezüglichen Antrag an die Welthandelsorganisation stellen.
Erwägungsgrund 2 32011D0809BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2011 über den von der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkt über die Verlängerung der WTO-Ausnahmeregelung bezüglich der präferenziellen Handelsregelung für die westlichen Balkanstaaten durch die EU (2011/809/EU)
Die Union hat den entsprechenden Antrag am 26. Oktober 2011 gestellt und der Allgemeine Rat der WTO muss über diesen Antrag beraten.
Erwägungsgrund 6 32013D0500BESCHLUSS DES RATES vom 7. Oktober 2013 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation WTO über den Antrag auf Verlängerung der WTO-Ausnahmeregelung zur Gewährung zusätzlicher autonomer Handelspräferenzen seitens der Union für die Republik Moldau (2013/500/EU)
Es ist daher angezeigt, den von der Union im Allgemeinen Rat der WTO hinsichtlich des Antrags zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 3 32011D0809BESCHLUSS DES RATES vom 30. November 2011 über den von der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkt über die Verlängerung der WTO-Ausnahmeregelung bezüglich der präferenziellen Handelsregelung für die westlichen Balkanstaaten durch die EU (2011/809/EU)
Daher sollte der von der Union im Allgemeinen Rat der WTO hinsichtlich dieses Antrags zu vertretende Standpunkt festgelegt werden —
Erwägungsgrund 6 32016D1039Es ist daher zweckmäßig, den im Allgemeinen Rat der WTO im Namen der Union hinsichtlich dieses Antrags zu vertretenden Standpunkt festzulegen —
Erwägungsgrund 3 32012D0114BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2012 über den von der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation WTO hinsichtlich des Antrags auf eine WTO-Ausnahmeregelung zur Gewährung zusätzlicher autonomer Handelspräferenzen seitens der Europäischen Union für Pakistan zu vertretenden Standpunkt (2012/114/EU)
Es ist daherzweckmäßig, den von der Union im Allgemeinen Rat der WTO hinsichtlich dieses Antrags zu vertretenden Standpunkt festzulegen —