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Der Europäische Rat ist am 19. März 2015 übereingekommen, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen eindeutig an die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk zu knüpfen, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die vollständige Umsetzung für den 31. Dezember 2015 vorgesehen war.
Der Europäische Rat ist am 19. März 2015 übereingekommen, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen…
Der Europäische Rat ist am 19. März 2015 übereingekommen, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen…
Der Europäische Rat ist am 19. März 2015 übereingekommen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen eindeutig…
Der Europäische Rat ist am 19. März 2015 übereingekommen, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen…
Die Vereinbarungen von Minsk werden bis zum 31. Dezember 2015 nicht vollständig umgesetzt sein. Daher sollte der Beschluss 2014/512/GASP um weitere sechs Monate…
Am 21. Dezember 2015 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP bis zum 31. Juli 2016 verlängert, um die Umsetzung der Vereinbarung von Minsk einer weiteren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.