Art. 2 32016D1107BESCHLUSS (GASP) 2016/1107 DES RATES vom 7. Juli 2016 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2016.
Art. 2 32016D1172BESCHLUSS (GASP) 2016/1172 DES RATES vom 18. Juli 2016 zur Änderung des Beschlusses 2012/392/GASP über die GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 16. Juli 2016.
Art. 2 32021D1066BESCHLUSS (GASP) 2021/1066 DES RATES vom 28. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2021.
Art. 2 32021D1065BESCHLUSS (GASP) 2021/1065 DES RATES vom 28. Juni 2021 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP zur Einrichtung einer Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2021.
Art. 3 32016D1080BESCHLUSS (EU) 2016/1080 DES RATES vom 27. Juni 2016 zur Festlegung des im Namen der Union zu vertretenden Standpunkts in Bezug auf bestimmte Beschlüsse, die im Rahmen des Internationalen Olivenrates (IOR) zu verabschieden sind
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.