Erwägungsgrund 4 32012D0773BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/773/EU)
Es ist zweckmäßig, den im Stabilitäts- und Assoziationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die…
Erwägungsgrund 4 32012D0774BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/774/EU)
Es ist zweckmäßig, den im Stabilitäts- und Assoziationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die…
Erwägungsgrund 12 32016D1232Der Standpunkt, der Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat sollte daher auf dem beigefügten Beschlussentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 6 32014D0739BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2014 über den Standpunkt im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist (2014/739/EU)
Daher sollte der von der Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32014D0735BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2014 über den Standpunkt im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist (2014/735/EU)
Daher sollte der von der Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32016D0134BESCHLUSS (EU) 2016/134 DES RATES vom 16. November 2015 über den im Namen der Europäischen Union im durch das Stabilitäts- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits eingesetzten Stabilitäts- und Assoziationsrat im Hinblick auf die Ersetzung des Protokolls Nr. 2 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln Bezug nimmt, zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der Standpunkt der Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —