Art. 2 32014D0290BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Chile zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Änderung des Anhangs XII des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits, der die Listen der chilenischen Beschaffungsstellen enthält, für die die Bestimmungen des Teils IV Titel IV (Öffentliches Beschaffungswesen) gelten (2014/290/EU)
Der Beschluss des Assoziationsausschusses wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32018D0641BESCHLUSS (EU) 2018/641 DES RATES vom 17. April 2018 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Algerien zur Änderung der Bedingungen für die Anwendung der Zollpräferenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse gemäß Artikel 14 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits zu vertretenden Standpunkt
Der Beschluss des Assoziationsausschusses wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32017D0813BESCHLUSS (EU) 2017/813 DES RATES vom 12. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Chile zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Ersetzung von Anhang III Anlage II des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits
Nach seiner Annahme wird der Beschluss des Assoziationsausschusses im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32017D0814BESCHLUSS (EU) 2017/814 DES RATES vom 12. Oktober 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsausschuss EU-Chile in Bezug auf die Ersetzung von Anhang III Artikel 12 des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits zu vertreten ist
Nach seiner Annahme wird der Beschluss des Assoziationsausschusses im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32014D0429BESCHLUSS DES RATES vom 24. Juni 2014 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Aufnahme der im Hoheitsgebiet der Vertragsparteien jeweils geschützten geografischen Angaben in Anhang XVIII zu vertreten ist (2014/429/EU)
Der Beschluss des Assoziationsrates wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32019D0041BESCHLUSS (EU) 2019/41 DES RATES vom 3. Dezember 2018 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im — mit dem Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits eingesetzten — Assoziationsausschuss zu einer Änderung des Protokolls Nr. 3 zu dem genannten Abkommen über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen zu vertreten ist
Nach seiner Annahme wird der Beschluss des Assoziationsausschusses im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.