Erwägungsgrund 5 32016D0134Die Europäische Union und Bosnien und Herzegowina haben ihre Annahmeurkunden am 26. März 2012 bzw. am 26. September 2014 beim Verwahrer des Übereinkommens…
Erwägungsgrund 4 32014D0739BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2014 über den Standpunkt im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist (2014/739/EU)
Die Union und Serbien haben ihre Annahmeurkunden am 26. März 2012 bzw. am 1. Juli 2013 beim Verwahrer des Übereinkommens hinterlegt. Daher trat das…
Erwägungsgrund 5 32014D0739BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2014 über den Standpunkt im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist (2014/739/EU)
Die Union und Serbien haben ihre Annahmeurkunden am 26. März 2012 bzw. am 1. Juli 2013 beim Verwahrer des Übereinkommens hinterlegt. Daher trat das…
Erwägungsgrund 4 32014D0737BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2014 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 4 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist, zu vertreten ist (2014/737/EU)
Die Union und Albanien haben ihre Annahmeurkunden am 26. März 2012 bzw. am 5. März 2012 beim Verwahrer des Übereinkommens hinterlegt. Daher trat das…
Erwägungsgrund 4 32014D0735BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2014 über den Standpunkt im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist (2014/735/EU)
Die Union und Montenegro haben ihre Annahmeurkunden am 26. März 2012 bzw. am 2. Juli 2012 beim Verwahrer des Übereinkommens hinterlegt. Daher trat das…
Erwägungsgrund 4 32014D0734BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2014 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 4 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist, zu vertreten ist (2014/734/EU)
Die Union und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien haben ihre Annahmeurkunden am 26. März 2012 bzw. am 14. Juni 2012 beim Verwahrer des…