Art. 20 32017D0824Ist gegen den Bediensteten ein Strafverfahren in Bezug auf Sachverhalte eingeleitet worden, die zu einem Disziplinarverfahren nach diesem Anhang geführt haben,…
§ 22 Abs. 2 SDGSaarländisches Disziplinargesetz (SDG) Vom 13. Dezember 2005*
Das nach Absatz 1 Satz 1 ausgesetzte Disziplinarverfahren ist unverzüglich fortzusetzen, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 2 nachträglich eintreten,…
§ 22 Abs. 3 SächsDGSächsisches Disziplinargesetz
Das Disziplinarverfahren kann auch ausgesetzt werden, wenn in einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren über eine Frage zu entscheiden ist, deren…
§ 22 Abs. 3 BDGBundesdisziplinargesetz
Das Disziplinarverfahren kann auch ausgesetzt werden, wenn in einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren über eine Frage zu entscheiden ist, deren…
§ 17 Abs. 3 SDGSaarländisches Disziplinargesetz (SDG) Vom 13. Dezember 2005*
1Hat ein Beamter oder eine Beamtin zwei oder mehrere Ämter inne, die nicht im Verhältnis von Haupt- zu Nebenamt stehen, und beabsichtigt der oder die…