Erwägungsgrund 3 32015D2400BESCHLUSS (EU) 2015/2400 DES RATES vom 8. Dezember 2015 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind
Das Änderungsprotokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32015D2469BESCHLUSS (EU) 2015/2469 DES RATES vom 8. Dezember 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik San Marino über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind
Das Änderungsprotokoll sollte im Namen der Union unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32014D0115BESCHLUSS DES RATES vom 2. Dezember 2013 über den Abschluss des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (2014/115/EU)
Das Protokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32016D1225BESCHLUSS (EU) 2016/1225 DES RATES vom 18. Juli 2016 über den Abschluss des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme der Libanesischen Republik an Programmen der Union
Das Protokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32016D0817BESCHLUSS (EU) 2016/817 DES RATES vom 17. Mai 2016 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks sowie der Autonomen Regierung Grönlands andererseits im Namen der Europäischen Union
Das Protokoll sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32016D0242BESCHLUSS (EU) 2016/242 DES RATES vom 12. Februar 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Änderungsprotokolls zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Andorra über Regelungen, die denen der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen gleichwertig sind
Das Änderungsprotokoll sollte daher vorbehaltlich seines späteren Abschlusses im Namen der Union unterzeichnet werden —