Erwägungsgrund 4 32014D0202BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. März 2014 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Aufnahme von Spezifikationen für Computerserver und die unterbrechungsfreie Stromversorgung in Anhang C des Abkommens und zur Überarbeitung der Spezifikationen für Displays und bildgebende Geräte in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/202/EU)
Die Spezifikation für Displays in Anhang C Teil II und die Spezifikation für bildgebende Geräte in Anhang C Teil III sollten aufgehoben und durch die diesem…
Erwägungsgrund 4 32015D1402BESCHLUSS (EU) 2015/1402 DER KOMMISSION vom 15. Juli 2015 zur Festlegung des Standpunkts der Europäischen Union in Bezug auf einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für stromsparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil I sollten aufgehoben und durch die diesem Beschluss beigefügten Spezifikationen ersetzt werden —
Erwägungsgrund 5 32005D0042BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft für einen Beschluss der Verwaltungsorgane, die nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzt wurden, über die Änderung von Anhang C, Teil II, Spezifikationen für Bildschirme (2005/42/EG)
Die Spezifikationen für Bildschirme in Anhang C, Teil II sollten aufgehoben und durch die diesem Beschluss beigefügten Spezifikationen ersetzt werden —
Erwägungsgrund 1 32009D0789in der Erwägung, dass die seit dem 1. Januar 2006 geltenden Spezifikationen für Computerbildschirme in Anhang C, Teil II, aufgehoben und durch überarbeitete…
Erwägungsgrund 4 32009D0489BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16. Juni 2009 zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII des Abkommens (Text von Bedeutung für den EWR) (2009/489/EG)
Die Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII sollten am 1. Juli 2009 aufgehoben und durch die diesem Beschluss beigefügten Spezifikationen ersetzt…
Erwägungsgrund 4 32009D0347BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. April 2009 zur Festlegung des Standpunkts der Gemeinschaft für einen Beschluss der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane über die Änderung der Spezifikationen für bildgebende Geräte in Anhang C Teil VII des Abkommens (2009/347/EG)
Die Spezifikationen für bildgebende Geräte in Anhang C Teil VII sollten am 1. Juli 2009 aufgehoben und durch die diesem Beschluss beigefügten Spezifikationen…