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Am 31. März 2016 stellte Schweden einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Ericsson (Telefonaktiebolaget LM Ericsson) in Schweden. Der Antrag wurde gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzt und erfüllt die Voraussetzungen gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 für die Festsetzung eines Finanzbeitrags aus dem EGF.
Am 16. September 2015 stellte Schweden den Antrag EGF/2015/009 SE/Volvo Trucks auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF infolge von Entlassungen bei Volvo Trucks…
Finnland hat am 27. Mai 2014 einen Antrag auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen bei STX Finland Oy in Rauma gestellt und diesen Antrag gemäß Artikel 8…
Finnland hat am 30. Januar 2015 einen Antrag (EGF/2015/001 FI/Broadcom) auf Inanspruchnahme des EGF wegen Entlassungen bei Broadcom Communications Finland und…
Finnland stellte am 11. März 2016 einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Microsoft (Microsoft Mobile Oy) und acht Zulieferern und…
Deutschland hat am 26. Februar 2015 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF (EGF/2015/002 DE/Adam Opel) wegen Entlassungen bei der Adam Opel AG und…
Am 22. Juli 2014 stellte Belgien einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei Caterpillar Belgium S.A. in Belgien und ergänzte ihn…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.