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Kapitel III der Anlage 2 „III. Bauartgenehmigungsbogen für Produkte, die die Anforderungen von Anlage 1B erfüllen“ erhält folgende Fassung: „III. Bauart-/Typgenehmigungsbogen für Produkte, die die Anforderungen von Anlage 1B/1C erfüllen Die Vertragspartei, die eine Bauartgenehmigung/Typgenehmigung erteilt hat, stellt dem Antragsteller einen Bauart-/Typgenehmigungsbogen nach folgendem Muster aus. Für die Bekanntgabe der erteilten Bauartgenehmigung/Typgenehmigung oder eines etwaigen Entzugs verwendet jede Vertragspartei Durchschriften dieses Dokuments. Bauart-/Typgenehmigungsbogen für Produkte, die die Anforderungen von Anlage 1B/1C erfüllen Name der zuständigen Behörde Mitteilung betreffend: Bauartgenehmigung/Typgenehmigung Entzug der Bauartgenehmigung/Typgenehmigung für das Muster eines Kontrollgeräts eine Kontrollgerätkomponente eine Fahrerkarte eine Werkstattkarte eine Unternehmenskarte eine Kontrollkarte Nummer der Bauartgenehmigung/Typgenehmigung … (1) Hersteller- oder Handelsmarke (2) Modellbezeichnung (3) Name des Herstellers (4) Anschrift des Herstellers (5) Zur Bauartgenehmigung/Typgenehmigung vorgelegt am (6) Prüfstelle(n) (7) Datum und Nr. des Prüfprotokolls (8) Datum der Bauartgenehmigung/Typgenehmigung (9) Datum des Entzugs der Bauartgenehmigung/Typgenehmigung (10) Muster der Kontrollgerätkomponente(n), für die die Komponente bestimmt ist (11) Ort (12) Datum (13) Anlagen (Beschreibungen usw.) (14) Bemerkungen (ggf. auch zur Position von Plomben) … (Unterschrift)
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