Erwägungsgrund 4 32016D1202BESCHLUSS (EU) 2016/1202 DES RATES vom 18. Juli 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag der Vereinigten Staaten auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Regelung zur Gewährung einer Präferenzbehandlung gegenüber dem früheren Treuhandgebiet Pazifische Inseln
Die Gewährung der von den Vereinigten Staaten beantragten WTO-Ausnahmegenehmigung hätte keine nachteiligen Auswirkungen auf die Wirtschaft der Union oder auf…
Erwägungsgrund 4 32015D1942BESCHLUSS (EU) 2015/1942 DES RATES vom 26. Oktober 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag der Vereinigten Staaten auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung des AGOA-Programms
Die Gewährung der von den Vereinigten Staaten beantragten WTO-Ausnahmegenehmigung hätte keine nachteiligen Auswirkungen auf die Wirtschaft der Europäischen…
Erwägungsgrund 4 32015D0362BESCHLUSS (EU) 2015/362 DES RATES vom 2. März 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag der Vereinigten Staaten auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung, mit der der Carribbean Basin Economic Recovery Act (CBERA) der Vereinigten Staaten verlängert und sein Geltungsbereich erweitert werden soll
Die Gewährung der von den Vereinigten Staaten beantragten WTO Ausnahmegenehmigung hätte keine nachteiligen Auswirkungen auf die Wirtschaft der Union oder auf…
Erwägungsgrund 4 32016D0351BESCHLUSS (EU) 2016/351 DES RATES vom 4. März 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation zu vertretenden Standpunkts zum Antrag Jordaniens auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung betreffend den Übergangszeitraum für die Abschaffung des jordanischen Ausfuhrsubventionsprogramms
Die Gewährung dieser Ausnahmegenehmigung würde weder die Wirtschaft noch die Handelsinteressen der Union beeinträchtigen, dafür aber Jordanien in seinen…
Erwägungsgrund 4 32016D1039BESCHLUSS (EU) 2016/1039 DES RATES vom 16. Juni 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Allgemeinen Rat der Welthandelsorganisation (WTO) zum Antrag der Europäischen Union auf Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung bezüglich der autonomen Präferenzregelung für den Westbalkan zu vertretenden Standpunkts
Es ist im Interesse der Union, nach Artikel IX Absatz 3 des WTO-Übereinkommens eine Verlängerung der WTO-Ausnahmegenehmigung für die dem Westbalkan von der…
Erwägungsgrund 4 32016D1883Es ist daher zweckmäßig, als im Namen der Union im Allgemeinen Rat der WTO zu vertretenden Standpunkt den Standpunkt festzulegen, den Antrag der Vereinigten…