Erwägungsgrund 5 32016D1885BESCHLUSS (EU) 2016/1885 DES RATES vom 18. Oktober 2016 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32017D1388BESCHLUSS (EU) 2017/1388 DES RATES vom 17. Juli 2017 über den Abschluss des Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und dem Kosovo über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Kosovos an Programmen der Union
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32017D2456BESCHLUSS (EU) 2017/2456 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Volksrepublik Algerien zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung der Demokratischen Volksrepublik Algerien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0116BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2014/116/EU)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32014D0198BESCHLUSS 2014/198/GASP DES RATES vom 10. März 2014 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Vereinigten Republik Tansania über die Bedingungen für die Überstellung mutmaßlicher Seeräuber sowie die Übergabe von damit in Verbindung stehenden beschlagnahmten Gütern durch die EU-geführte Seestreitkraft an die Vereinigte Republik Tansania
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 5 32017D2458BESCHLUSS (EU) 2017/2458 DES RATES vom 18. Dezember 2017 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen der Beteiligung des Haschemitischen Königreichs Jordanien an der Partnerschaft für Forschung und Innovation im Mittelmeerraum (PRIMA)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —