Erwägungsgrund 3 32016D0612BESCHLUSS (GASP) 2016/612 DES RATES vom 23. März 2016 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Beteiligungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32016D0602BESCHLUSS (GASP) 2016/602 DES RATES vom 23. März 2016 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Beteiligungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine)
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32008D0146BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (2008/146/EG)
Dieses Abkommen sollte genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32016D0402BESCHLUSS (EU) 2016/402 DES RATES vom 15. Januar 2016 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen dem Ministerrat der Republik Albanien und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32006D0366BESCHLUSS 2006/366/GASP DES RATES vom 20. März 2006 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung Georgiens über die Rechtsstellung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus und seines Unterstützungsteams in Georgien
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32015D1796BESCHLUSS (EU) 2015/1796 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über den Abschluss des Abkommens für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung in Ergänzung von „Horizont 2020“ sowie zur Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den ITER-Tätigkeiten von „Fusion for Energy“
Das Abkommen sollte genehmigt werden —