Erwägungsgrund 3 32015D1156BESCHLUSS (EU) 2015/1156 DES RATES vom 13. Juli 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) des EWR-Abkommens (Batterien und Akkumulatoren) zu vertretenden Standpunkt
Die Richtlinie 2013/56/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32016D1966Die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32014D0454BESCHLUSS DES RATES vom 8. Juli 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (2014/454/EU)
Die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 3 32015D1789BESCHLUSS (EU) 2015/1789 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und Anhang XX (Umwelt) des EWR-Abkommens (Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen)
Die Richtlinie 2009/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 8 32017D0783BESCHLUSS (EU) 2017/783 DES RATES vom 25. April 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Drittes Energiepaket)
Die Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.
Erwägungsgrund 10 32017D0710BESCHLUSS (EU) 2017/710 DES RATES vom 3. April 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XX (Umweltschutz) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (CO2-Emissionen)
Die Verordnung (EU) Nr. 333/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen.