Erwägungsgrund 2 32017D0730BESCHLUSS (EU) 2017/730 DES RATES vom 25. April 2017 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien nach Artikel XXIV:6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Die Verhandlungen wurden von der Kommission nach den vom Rat angenommenen Verhandlungsrichtlinien geführt.
Erwägungsgrund 2 32011D0255BESCHLUSS DES RATES vom 11. April 2011 über die Unterzeichnung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Neuseeland nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union, im Namen der Europäischen Union (2011/255/EU)
Die Kommission führte die Verhandlungen im Rahmen der vom Rat angenommenen Verhandlungsrichtlinien.
Erwägungsgrund 2 32014D0116BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2014 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2014/116/EU)
Die Kommission führte die Verhandlungen im Rahmen der vom Rat angenommenen Verhandlungsrichtlinien.
Erwägungsgrund 2 32012D0763BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2012/763/EU)
Die Kommission führte die Verhandlungen im Rahmen der vom Rat angenommenen Verhandlungsrichtlinien.
Erwägungsgrund 2 32011D0256BESCHLUSS DES RATES vom 11. April 2011 zur Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Argentinischen Republik nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2011/256/EU)
Die Kommission führte die Verhandlungen im Rahmen der von Rat angenommenen Verhandlungsrichtlinien.
Erwägungsgrund 2 32011D0247BESCHLUSS DES RATES vom 11. April 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Australien nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2011/247/EU)
Die Kommission führte die Verhandlungen nach Maßgabe der vom Rat festgelegten Verhandlungsrichtlinien.