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Unter Nummer 15 des Dokuments GOV/2010/67 mit dem Titel „Gewährleistung der Versorgung“: Einrichtung einer IAEO-Bank für schwach angereichertes Uran (LEU) zwecks Versorgung der Mitgliedstaaten mit LEU ist Folgendes vorgesehen: „Die Organisation ist Eigentümerin des in der IAEO-Bank für LEU befindlichen LEU, das unter ihre Kontrolle gestellt wird und sich formalrechtlich in ihrem Besitz befindet. Die Organisation ist dafür verantwortlich, das in ihrem Besitz befindliche Material zu lagern und zu schützen und zu diesem Zweck durch ein Sitzabkommen dafür zu sorgen, dass das LEU vor natürlichen und anderen Gefahren, unerlaubter Entnahme oder Abzweigung, Beschädigung oder Zerstörung, einschließlich Sabotage, und Zwangsvollstreckung geschützt ist. Außerdem sorgt die Organisation durch ein Sitzabkommen für die Anwendung der IAEO-Sicherungsmaßnahmen auf das in der IAEO-Bank für LEU befindliche LEU sowie für die Anwendung der Sicherheitsstandards und -maßnahmen und der auf den physischen Schutz abstellenden Maßnahmen des bzw. der Sitzstaat(en)“. Ferner ist unter Nummer 16 des Dokuments GOV/2010/67 Folgendes vorgesehen: „Die Organisation schließt mit Zustimmung des Gouverneursrats mit einem Sitzstaat ein Sitzabkommen, das mit dem derzeitigen IAEO-Sitzabkommen vergleichbar ist; dieses Abkommen sorgt für die Sicherheit und Sicherung der Lagereinrichtung sowie die geeignete Deckung ihrer Haftungsrisiken und räumt der Organisation die Vorrechte und Befreiungen ein, die für den unabhängigen Betrieb der IAEO-Bank für LEU notwendig sind, einschließlich des Rechts, LEU zu der bzw. aus der IAEO-Bank für LEU zu befördern, entsprechend den von der Organisation im Einklang mit der Satzung und dem Abkommen mit dem bzw. den Sitzstaat(en) getroffenen Festlegungen. Außerdem werden bei Bedarf mit den Nachbarstaaten des Sitzstaats Vereinbarungen geschlossen, die eine freie Durchfuhr garantieren.“
Zur sofortigen praktischen Umsetzung einiger Bestandteile der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen trägt die Union zur…
I. EINLEITUNG Hintergrund Im Dezember 2010 wurde der Generaldirektor der IAEO vom IAEO-Gouverneursrat damit betraut, die Einrichtung einer Bank für schwach…
Der IAEO-Gouverneursrat hat am 3. Dezember 2010 die Entschließung GOV/2010/70 angenommen; darin wird die Einrichtung einer IAEO-Bank für schwach angereichertes…
Der grundlegende Rechtsrahmen zwischen der IAEO und dem Sitzstaat Kasachstan ist zum Abschluss gebracht worden. Die Durchfuhrvereinbarung mit der Russischen…
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, mit denen er die Einrichtung und sichere Verwaltung einer unter die Kontrolle der IAEO gestellten…
Anerkennung der Tatsache, dass zahlreiche Initiativen, einschließlich der Initiative zur Einrichtung einer Bank für schwach angereichertes Uran unter der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.