Erwägungsgrund 1 32016D1909BESCHLUSS (EU) 2016/1909 DES RATES vom 28. Oktober 2016 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der dritten Tranche 2016
Gemäß Artikel 52 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Europäische Investitionsbank (EIB) am 28. Juli 2016 der Kommission für die von ihr verwalteten…
Erwägungsgrund 2 32016D1099BESCHLUSS (EU) 2016/1099 DES RATES vom 5. Juli 2016 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2016
Entsprechend der Regelung in Artikel 52 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Europäische Investitionsbank (EIB) am 28. April 2016 der Kommission für die…
Erwägungsgrund 2 32017D1206BESCHLUSS (EU) 2017/1206 DES RATES vom 4. Juli 2017 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der zweiten Tranche 2017
Gemäß Artikel 52 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Europäische Investitionsbank (EIB) am 6. April 2017 der Kommission für die von ihr verwalteten…
Erwägungsgrund 2 32017D2171BESCHLUSS (EU) 2017/2171 DES RATES vom 20. November 2017 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2019, des jährlichen Betrags für 2018, der ersten Tranche 2018 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2020 und 2021
Gemäß Artikel 52 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Europäische Investitionsbank (EIB) am 4. September 2017 der Kommission für die von ihr verwalteten…
Erwägungsgrund 2 32017D2007BESCHLUSS (EU) 2017/2007 DES RATES vom 8. November 2017 zur Festlegung der finanziellen Beiträge der Mitgliedstaaten zum Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der dritten Tranche 2017
Gemäß Artikel 52 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Europäische Investitionsbank (EIB) der Kommission für die von ihr verwalteten Instrumente…
Erwägungsgrund 2 32015D2288BESCHLUSS (EU) 2015/2288 DES RATES vom 30. November 2015 zur Festlegung der Beiträge der Mitgliedstaaten zur Finanzierung des Europäischen Entwicklungsfonds, einschließlich der Obergrenze für 2017, des Betrags für 2016, der ersten Tranche 2016 und einer unverbindlichen Angabe der voraussichtlich zu erwartenden Jahresbeiträge für die Jahre 2018 und 2019
Gemäß Artikel 52 der Finanzregelung für den 11. EEF hat die Europäische Investitionsbank (EIB) der Kommission für die von ihr verwalteten Instrumente…