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Der Durchführungsbeschluss 2014/702/EU der Kommission ist in das EWR-Abkommen aufzunehmen. Die Dichte von Funkverbindungen in der Nähe von Flughäfen in Island und in Norwegen und die Intensität ihrer Nutzung sind höher als in der EU. um das Auftreten funktechnischer Störungen der Funkverbindungen von Mobilfunkbetreibern zu vermeiden zu vermeiden, sollten Island und Norwegen von der Verpflichtung zur Gestattung der Nutzung des Frequenzbands 6,0-8,5 GHz durch Ultrabreitbandgeräte an Bord von Flugzeugen befreit werden.
Der Durchführungsbeschluss 2014/702/EU der Kommission vom 7. Oktober 2014 zur Änderung der Entscheidung 2007/131/EG vom Februar 2007 über die Gestattung der…
Nachdem aufgrund der Richtlinie 2002/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2006/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates die…
Die nach Maßgabe der Entscheidung Nr. 676/2002/EG getroffenen Entscheidungen der Kommission können auch die Bedingungen für die Verfügbarkeit und die effiziente…
Aus der Nutzung des 700-MHz-Bands durch andere Anwendungen in Drittländern, wie sie durch internationale Übereinkünfte oder in nationalen Teilgebieten außerhalb…
Die Nutzung des 700-MHz-Bands für terrestrische drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste sollte so bald wie möglich einer flexiblen…
Wenn Geräte zum Zweck der Kommunikation oder der Ortung bestimmungsgemäß Funkwellen ausstrahlen oder empfangen, dann liegt eine systematische Nutzung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.