Erwägungsgrund 5 32016D0203BESCHLUSS (EU) 2016/203 DES RATES vom 12. Februar 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XXI (Statistik) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Statistiken zu Gesundheitsausgaben)
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32016D1171BESCHLUSS (EU) 2016/1171 DES RATES vom 12. Juli 2016 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte daher auf den beigefügten Beschlussentwürfen beruhen —
Erwägungsgrund 5 32012D0228BESCHLUSS DES RATES vom 24. April 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XXI (Statistik) des EWR-Abkommens (2012/228/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte daher auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32012D0341BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens (2012/341/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32015D1789BESCHLUSS (EU) 2015/1789 DES RATES vom 1. Oktober 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Anhang II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und Anhang XX (Umwelt) des EWR-Abkommens (Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte daher auf dem im Entwurf beigefügten Beschluss beruhen —
Erwägungsgrund 5 32012D0319BESCHLUSS DES RATES vom 7. Juni 2012 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 (über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten) und Protokoll 37 (mit der Liste gemäß Artikel 101) zum EWR-Abkommen (2012/319/EU)
Der Standpunkt der Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —