Erwägungsgrund 3 32016D2234BESCHLUSS (EU) 2016/2234 DES RATES vom 21. November 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Agentur für die Sicherheit des Flugverkehrs in Afrika und Madagaskar (ASECNA) über die Entwicklung der Satellitennavigation und die Erbringung der damit verbundenen Dienste für die Zivilluftfahrt im Zuständigkeitsgebiet der ASECNA
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32016D0243BESCHLUSS (EU) 2016/243 DES RATES vom 12. Februar 2016 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 12 32017D0865BESCHLUSS (EU) 2017/865 DES RATES vom 11. Mai 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen betreffen
Das Übereinkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32018D0600BESCHLUSS (EU) 2018/600 DES RATES vom 10. Oktober 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32018D0966BESCHLUSS (EU) 2018/966 DES RATES vom 6. Juli 2018 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft im Namen der Europäischen Union
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32012D0231BESCHLUSS DES RATES vom 23. April 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Brasilien gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch und des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Thailand gemäß Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 über die Änderung der in der EU-Liste im Anhang zum GATT 1994 vorgesehenen Zugeständnisse bei zubereitetem Geflügelfleisch (2012/231/EU)
Die Abkommen sollten unterzeichnet werden —