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Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat auf seiner 69. Tagung die Einrichtung eines obligatorischen Systems zur Erhebung von Daten für den Kraftstoffverbrauch sowie die notwendigen Änderungen an Anlage VI Kapitel 4 des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (im Folgenden „Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens“) vereinbart. Diese Änderungen werden voraussichtlich auf der 70. Tagung des MEPC im Oktober 2016 verabschiedet.
Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hat auf seiner 67. Tagung Änderungen des…
Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (im Folgenden „MEPC“) der IMO hat auf seiner 70. Tagung Änderungen des Anhangs V der Anlage VI des Internationalen…
Die Änderungen an Anlage VI Kapitel 4 des MARPOL-Übereinkommens betreffen ein obligatorisches weltweites Datenerhebungssystem für die von bestimmten Schiffen zu…
Der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt (MEPC) der IMO hat auf seiner 68. Tagung (im Folgenden „MEPC 68“) übereinstimmend festgestellt, dass genügend…
Im Jahr 2008 verabschiedete die Internationale Schifffahrtsorganisation (IMO) eine Entschließung zur Änderung von Anlage VI zum Protokoll von 1997 zur Änderung…
Probenahme während der Lieferung von Schiffskraftstoff zur Verfeuerung an Bord von Schiffen gemäß den am 17. Juli 2009 durch die Entschließung 182(59) des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.