Erwägungsgrund 3 32018D1083BESCHLUSS (GASP) 2018/1083 DES RATES vom 30. Juli 2018 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias
Die strategische Überprüfung Atalantas im Jahr 2018 hat ergeben, dass das Mandat der Operation bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden sollte.
Erwägungsgrund 3 32016D2239BESCHLUSS (GASP) 2016/2239 DES RATES vom 12. Dezember 2016 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
Die Strategische Überprüfung 2016 hat ergeben, dass das Mandat der EU-Militärmission bis zum 31. Dezember 2018 verlängert werden sollte.
Erwägungsgrund 4 32014D0827BESCHLUSS 2014/827/GASP DES RATES vom 21. November 2014 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias
Die in der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP genannte Militäroperation der EU (Atalanta) sollte bis zum 12. Dezember 2016 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32016D0713BESCHLUSS (GASP) 2016/713 DES RATES vom 12. Mai 2016 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias
Der Rat hat am 21. November 2014 den Beschluss 2014/827/GASP zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP angenommen und die Operation Atalanta bis zum 12.…
Erwägungsgrund 4 32015D0441BESCHLUSS (GASP) 2015/441 DES RATES vom 16. März 2015 zur Änderung und Verlängerung des Beschlusses 2010/96/GASP über eine Militärmission der Europäischen Union als Beitrag zur Ausbildung somalischer Sicherheitskräfte
Die Strategische Überprüfung vom Oktober 2014 hat ergeben, dass das Mandat der EU-Militärmission bis zum 31. Dezember 2016 verlängert werden sollte.
Erwägungsgrund 5 32012D0174BESCHLUSS 2012/174/GASP DES RATES vom 23. März 2012 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias
Die in der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP genannte Militäroperation der EU (im Folgenden „Atalanta“) sollte bis zum 12. Dezember 2014 verlängert werden.