Erwägungsgrund 6 32018D1578BESCHLUSS (EU) 2018/1578 DES RATES vom 18. September 2018 über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
Die Verlängerung des Abkommens sollte daher im Namen der Europäischen Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32015D1993BESCHLUSS (EU) 2015/1993 DES RATES vom 22. Oktober 2015 zur Genehmigung des Abschlusses — im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft — des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Kosovo andererseits durch die Europäische Kommission
Der Abschluss des Abkommens durch die Europäische Kommission im Namen der Gemeinschaft sollte daher in Bezug auf die Fragen, die in die Zuständigkeit der…
Erwägungsgrund 6 32020D0788BESCHLUSS (EU) 2020/788 DES RATES vom 9. Juni 2020 zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine
Die Verlängerung des Abkommens sollte daher im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32020D0789BESCHLUSS (EU) 2020/789. DES RATES vom 9. Juni 2020 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien
Die Verlängerung des Abkommens sollte daher im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 7 32014D0050BESCHLUSS DES RATES vom 20. Januar 2014 zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (2014/50/EU)
Die Verlängerung des Abkommens sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32009D0313BESCHLUSS DES RATES vom 30. März 2009 zur Verlängerung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Russischen Föderation über wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit (2009/313/EG)
Die Verlängerung des Abkommens sollte im Namen der Gemeinschaft genehmigt werden —