Erwägungsgrund 6 32016D2311BESCHLUSS (EU) 2016/2311 DES RATES vom 8. Dezember 2016 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Kasachstans zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Die beste Lösung für schwierige Fälle internationaler Kindesentführung könnte ein gemeinsamer Rechtsrahmen im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der Union…
Erwägungsgrund 6 32016D2313BESCHLUSS (EU) 2016/2313 DES RATES vom 8. Dezember 2016 zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt der Republik Korea zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Die beste Lösung für schwierige Fälle internationaler Kindesentführung könnte ein gemeinsamer Rechtsrahmen im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der Union…
Erwägungsgrund 6 32017D2424BESCHLUSS (EU) 2017/2424 DES RATES vom 18. Dezember 2017 zur Ermächtigung Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Chiles, Islands und der Bahamas zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Die beste Lösung für schwierige Fälle internationaler Kindesentführung könnte ein gemeinsamer Rechtsrahmen im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der Union…
Erwägungsgrund 6 32017D2462BESCHLUSS (EU) 2017/2462 DES RATES vom 18. Dezember 2017 zur Ermächtigung Luxemburgs und Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Georgiens und Südafrikas zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Die beste Lösung für schwierige Fälle internationaler Kindesentführung könnte ein gemeinsamer Rechtsrahmen im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der Union…
Erwägungsgrund 6 32017D2463BESCHLUSS (EU) 2017/2463 DES RATES vom 18. Dezember 2017 zur Ermächtigung Kroatiens, der Niederlande, Portugals und Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt San Marinos zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Die beste Lösung für schwierige Fälle internationaler Kindesentführung könnte ein gemeinsamer Rechtsrahmen im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der Union…
Erwägungsgrund 6 32017D2464BESCHLUSS (EU) 2017/2464 DES RATES vom 18. Dezember 2017 zur Ermächtigung Österreichs und Rumäniens, im Interesse der Europäischen Union den Beitritt Panamas, Uruguays, Kolumbiens und El Salvadors zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung anzunehmen
Die beste Lösung für schwierige Fälle internationaler Kindesentführung könnte ein gemeinsamer Rechtsrahmen im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der Union…