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In Artikel 4a Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 ist vorgesehen, dass der Fonds für einen Betrag in Höhe von bis zu 50 000 000 EUR für Vorschusszahlungen in Anspruch genommen werden kann und dass die entsprechenden Mittel in den Gesamthaushaltsplan der Union eingestellt werden —
In Artikel 4a Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 ist vorgesehen, dass der Fonds für einen Betrag in Höhe von bis zu 50 000 000 EUR für…
In Artikel 4a Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 ist vorgesehen, dass der Fonds für einen Betrag in Höhe von bis zu 50 000 000 EUR für Vorauszahlungen…
Um zu gewährleisten, dass im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Union für das Haushaltsjahr 2017 rechtzeitig ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen,…
Folgender Artikel wird eingefügt: (1) Ein Mitgliedstaat kann bei der Übermittlung eines Antrags auf einen Finanzbeitrag aus dem Fonds an die Kommission um eine…
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für…
Für den Gesamthaushaltsplan der Union für das Haushaltsjahr 2017 werden aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union Mittel für Verpflichtungen und Mittel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.