Erwägungsgrund 3 32015D0991BESCHLUSS (EU) 2015/991 DES RATES vom 19. Juni 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 14, 17, 28, 29, 41, 49, 51, 54, 59, 80, 83, 95, 100, 101, 109, 117, 134 und 135 über eine neue UN-Regelung über die elektrische Sicherheit von Fahrzeugen der Klasse L und über Änderungen der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) zu vertretenden Standpunkts
Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten durch ein Genehmigungsverfahren der…
Erwägungsgrund 3 32015D2088BESCHLUSS (EU) 2015/2088 DES RATES vom 10. November 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 12, 16, 26, 39, 44, 46, 58, 61, 74, 83, 85, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 106, 107, 110, 116 und 127, des Vorschlags für eine neue UN-Regelung über den Frontalaufprall, des Vorschlags für Änderungen an der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) sowie des Vorschlags für eine neue gemeinsame Entschließung Nr. 2 (M.R.2) über Begriffsbestimmungen zu den Antriebssträngen von Fahrzeugen einzunehmenden Standpunkts
Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten durch ein Genehmigungsverfahren der…
Erwägungsgrund 3 32016D2038BESCHLUSS (EU) 2016/2038 DES RATES vom 11. November 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 7, 16, 37, 44, 45, 46, 48, 53, 78, 80, 83, 86, 87, 99, 105, 107, 110, 121, 128 und 129, des Vorschlags für eine UN-Regelung für Nachrüstsysteme für Zweistoff-Schwerlastmotoren, der Vorschläge zur Änderung der globalen technischen Regelungen der UN Nr. 15 und 16, der Vorschläge für zwei globale technische Regelungen der UN für Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Emissionen und der On-Board-Diagnosesysteme und des Vorschlags für eine Entschließung über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien zu vertretenden Standpunkts
Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten durch ein EU-Genehmigungsverfahren…
Erwägungsgrund 3 32015D0397BESCHLUSS (EU) 2015/397 DES RATES vom 5. März 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 3, 7, 13, 19, 23, 37, 38, 41, 43, 45, 48, 50, 51, 53, 55, 59, 75, 78, 86, 98, 99, 106, 107, 110, 112, 113, 117, 119, 123, 128 und 129 sowie hinsichtlich der Änderung 2 der globalen technischen Regelung der UN Nr. 3 über Motorradbremsen und hinsichtlich der Änderung 3 der globalen technischen Regelung der UN Nr. 4 in Bezug auf das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für schwere Nutzfahrzeuge (Worldwide Heavy-Duty Certification procedure) zu vertretenden Standpunkts
Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten durch ein…
Erwägungsgrund 3 32014D0831BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 4, 6, 11, 13, 13H, 19, 25, 34, 37, 43, 44, 48, 53, 70, 96, 98, 104, 105, 106, 107, 112, 113, 121 und 128, hinsichtlich der neuen globalen technischen Regelung der UN für Reifen und hinsichtlich einer Änderung der gemeinsamen Entschließung Nr. 1 zu vertreten ist (2014/831/EU)
Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten durch ein…
Erwägungsgrund 3 32016D1123BESCHLUSS (EU) 2016/1123 DES RATES vom 17. Juni 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 9, 11, 13, 13-H, 14, 16, 30, 41, 44, 49, 54, 55, 60, 64, 75, 78, 79, 83, 90, 106, 113, 115, 117, 129 und 134, der Entwürfe der Änderungen der globalen technischen Regelungen Nr. 15 und 16, der Vorschläge für neue Regelungen der Vereinten Nationen zum Bremsassistenzsystem (BAS), zum elektronischen Fahrdynamik-Regelsystem (ESC), zum Reifendrucküberwachungssystem (TPMS) und zur Montage von Reifen, des Vorschlags für eine neue globale technische Regelung der Vereinten Nationen über das Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Kurbelgehäuse- und Verdunstungsemissionen und des Vorschlags für die neue Sonderresolution Nr. 2 (S.R.2) zu Verbesserungen bei der Durchführung des Globalen Übereinkommens von 1998 zu vertretenden Standpunkts
Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wurden die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten durch ein Genehmigungsverfahren der…