Erwägungsgrund 18 32014R0540Zwecks Verminderung des Straßenverkehrslärms sollten die Behörden Maßnahmen und Anreize vorsehen können, um die Verwendung leiserer Fahrzeuge zu fördern.
Erwägungsgrund 5 32014D0831BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 4, 6, 11, 13, 13H, 19, 25, 34, 37, 43, 44, 48, 53, 70, 96, 98, 104, 105, 106, 107, 112, 113, 121 und 128, hinsichtlich der neuen globalen technischen Regelung der UN für Reifen und hinsichtlich einer Änderung der gemeinsamen Entschließung Nr. 1 zu vertreten ist (2014/831/EU)
Um die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen zu harmonisieren, sollte die neue globale technische Regelung der UN für…
Erwägungsgrund 6 32016D1123BESCHLUSS (EU) 2016/1123 DES RATES vom 17. Juni 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 9, 11, 13, 13-H, 14, 16, 30, 41, 44, 49, 54, 55, 60, 64, 75, 78, 79, 83, 90, 106, 113, 115, 117, 129 und 134, der Entwürfe der Änderungen der globalen technischen Regelungen Nr. 15 und 16, der Vorschläge für neue Regelungen der Vereinten Nationen zum Bremsassistenzsystem (BAS), zum elektronischen Fahrdynamik-Regelsystem (ESC), zum Reifendrucküberwachungssystem (TPMS) und zur Montage von Reifen, des Vorschlags für eine neue globale technische Regelung der Vereinten Nationen über das Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Kurbelgehäuse- und Verdunstungsemissionen und des Vorschlags für die neue Sonderresolution Nr. 2 (S.R.2) zu Verbesserungen bei der Durchführung des Globalen Übereinkommens von 1998 zu vertretenden Standpunkts
Zur Festlegung einheitlicher Bestimmungen für das Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich bestimmter Arten von Emissionen sollte…
Erwägungsgrund 5 32015D0991BESCHLUSS (EU) 2015/991 DES RATES vom 19. Juni 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 14, 17, 28, 29, 41, 49, 51, 54, 59, 80, 83, 95, 100, 101, 109, 117, 134 und 135 über eine neue UN-Regelung über die elektrische Sicherheit von Fahrzeugen der Klasse L und über Änderungen der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) zu vertretenden Standpunkts
Um die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen zu harmonisieren, sollte die neue UN-Regelung über die elektrische…
Erwägungsgrund 10 32014R0540Diese Verordnung sollte außerdem die Geräuschpegelgrenzwerte weiter senken. Sie sollte die neuen strengeren Anforderungen an das Rollgeräusch von…
Erwägungsgrund 5 32015D2088BESCHLUSS (EU) 2015/2088 DES RATES vom 10. November 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 12, 16, 26, 39, 44, 46, 58, 61, 74, 83, 85, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 106, 107, 110, 116 und 127, des Vorschlags für eine neue UN-Regelung über den Frontalaufprall, des Vorschlags für Änderungen an der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) sowie des Vorschlags für eine neue gemeinsame Entschließung Nr. 2 (M.R.2) über Begriffsbestimmungen zu den Antriebssträngen von Fahrzeugen einzunehmenden Standpunkts
Um die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen für Kraftfahrzeuge zu harmonisieren, sollte eine neue UN-Regelung über den Frontalaufprall angenommen werden; um…