Erwägungsgrund 6 32016D1145BESCHLUSS (EU) 2016/1145 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Juli 2016 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Belgiens — EGF/2015/012 BE/Hainaut Machinery)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 824 041 EUR für den Antrag Belgiens bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32015D1869BESCHLUSS (EU) 2015/1869 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag Belgiens — EGF/2015/003 BE/Ford Genk)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 6 268 564 EUR für den Antrag Belgiens bereitzustellen.
Erwägungsgrund 4 32015D0472BESCHLUSS (EU) 2015/472 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/012 BE/ArcelorMittal, Belgien)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 1 591 486 EUR für den Antrag Belgiens bereitzustellen —
Erwägungsgrund 5 32018D0847BESCHLUSS (EU) 2018/847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung infolge eines Antrags Belgiens — EGF/2017/010 BE/Caterpillar
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 4 621 616 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann.
Erwägungsgrund 4 32015D0471BESCHLUSS (EU) 2015/471 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (Antrag EGF/2014/011 BE/Caterpillar, Belgien)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 222 854 EUR für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann —
Erwägungsgrund 4 32015D0468BESCHLUSS (EU) 2015/468 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/007 BE/Hainaut steel (Duferco-NLMK), Belgien)
Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, um einen Finanzbeitrag in Höhe von 981 956 EUR für den Antrag Belgiens bereitzustellen —