Erwägungsgrund 3 32014D0475BESCHLUSS 2014/475/GASP DES RATES vom 18. Juli 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Für die Durchführung dieser Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 3 32014D0901BESCHLUSS 2014/901/GASP DES RATES vom 12. Dezember 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
Damit die Maßnahmen durchgeführt werden können, ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 3 32014D0119BESCHLUSS 2014/119/GASP DES RATES vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich —
Erwägungsgrund 3 32014D0507BESCHLUSS 2014/507/GASP DES RATES vom 30. Juli 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über Beschränkungen für Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 5 32014D0499Für die Durchführung dieser Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich —
Erwägungsgrund 5 32016D0036BESCHLUSS (GASP) 2016/36 DES RATES vom 14. Januar 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Damit die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt werden können, ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.