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Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP hat der Rat beschlossen, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2017 verlängert werden sollten.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2016 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2018 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2017 verlängert werden.
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2017 verlängert werden.
Am 21. April 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/627 erlassen, mit dem die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2017 verlängert wurden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2014 verlängert werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.