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Mit dem Beschluss 2014/486/GASP, geändert durch den Beschluss (GASP) 2015/2249 , wurde die EUAM Ukraine mit einem als Bezugsrahmen dienenden Betrag für den Zeitraum bis zum 30 November 2016 und mit einem Mandat für den Zeitraum bis zum 30. November 2017 ausgestattet.
Mit dem Beschluss 2014/486/GASP, geändert durch den Beschluss (GASP) 2015/2249 , wurde die EUAM Ukraine mit einem als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrag…
Am 17. November 2014 hat der Rat mit dem Beschluss 2014/800/GASP beschlossen, die EUAM Ukraine am 1. Dezember 2014 einzuleiten und den Beschluss 2014/486/GASP…
Darüber hinaus sollte der Beschluss 2014/486/GASP dahin gehend geändert werden, dass das Mandat der EUAM Ukraine um ein Jahr verlängert wird —
Der Beschluss 2014/486/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag für den Zeitraum vom 1. Dezember 2015…
„(1) Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUAM Ukraine bis zum 30. November 2014 beläuft sich auf 2 680 000 EUR. Der als…
Die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP sollte dahin gehend geändert werden, dass das Mandat der EULEX KOSOVO bis zum 14. Juni 2018 verlängert und ein neuer als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.