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In dem neuen Kapitel 17 des FSS-Codes werden die Spezifikationen für die Schaum-Feuerlöschsysteme zum Schutz der Hubschraubereinrichtungen gemäß SOLAS-Kapitel II-2 näher festgelegt. Nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i der Richtlinie 2009/45/EG müssen neue Fahrgastschiffe der Klasse A vollständig dem SOLAS-Übereinkommen von 1974 in seiner geänderten Fassung entsprechen, das den FSS-Code beinhaltet, der auf der Grundlage von SOLAS durch die IMO-Entschließung MSC.99(73) verbindlich vorgeschrieben ist. Zudem enthält die Richtlinie 2009/45/EG detaillierte Vorschriften für Hubschraubereinrichtungen für Schiffe der Klassen B, C und D, die in Anhang I Kapitel II Teil B Regel 18 festgelegt sind.
Nach dem überarbeiteten Kapitel 8 des FSS-Codes müssen die Systemhersteller der Spezifikation der Wasserqualität besondere Aufmerksamkeit schenken, um interne…
Durch die Änderungen der SOLAS-Regel II-2/18 bezüglich der Hubschrauberlandeplätze auf neuen Ro-Ro-Fahrgastschiffen werden die Bestimmungen des…
Die Änderungen der SOLAS-Regeln II-2/1 und II-2/10 werden festlegen, dass Schaumfeuerlöscher von mindestens 135 l Inhalt in Kesselräumen nicht mehr erforderlich…
Neue Fahrgastschiffe der Klasse A müssen vollständig den Anforderungen des SOLAS-Übereinkommens von 1974 in seiner geänderten Fassung sowie den einschlägigen…
Durch die Änderungen an Kapitel 13 des FSS-Codes wird klargestellt, dass die Abmessungen der Fluchtwege auf der Grundlage der Gesamtzahl der Personen berechnet…
Durch die Änderungen der SOLAS-Regel II-2/13 werden Anforderungen an neue Ro-Ro-Fahrgastschiffe und andere Fahrgastschiffe mit mehr als 36 Fahrgästen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.