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Nach Artikel 3 Absatz 4 der Akte über den Beitritt Kroatiens (im Folgenden „Beitrittsakte“) tritt Kroatien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei. Zu diesen Übereinkünften und Protokollen gehören unter anderem das Übereinkommen, das Protokoll vom 27. September 1996, das Protokoll vom 29. November 1996 und das Zweite Protokoll vom 19. Juni 1997. Die betreffenden Übereinkünfte und Protokolle treten für Kroatien zu dem vom Rat festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Akte über den Beitritt Kroatiens (im Folgenden „Beitrittsakte“) tritt Kroatien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten…
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Akte über den Beitritt Kroatiens (im Folgenden „Beitrittsakte“) tritt Kroatien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten…
Nach Artikel 3 Absatz 4 der Akte über den Beitritt Kroatiens (im Folgenden „Beitrittsakte“) tritt Kroatien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten…
Das Übereinkommen, das Protokoll vom 27. September 1996, das Protokoll vom 29. November 1996 und das Zweite Protokoll vom 19. Juni 1997 treten für Kroatien am…
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte von 2005 treten Bulgarien und Rumänien den in Anhang I der Beitrittsakte von 2005 aufgeführten Übereinkommen und…
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Beitrittsakte treten Bulgarien und Rumänien den in Anhang I der Beitrittsakte aufgeführten Übereinkünften und Protokollen bei, zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.