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Die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) wurde mit dem Abkommen von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt von 1944 gegründet. Die Mitgliedstaaten der Union sind Vertragsparteien dieses Abkommens und Mitglieder der ICAO, während die Union auf einigen ICAO-Tagungen, darunter auch auf der alle drei Jahre stattfindenden ICAO-Versammlung, Beobachterstatus hat. Die Union und ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls von 1997, das sie verpflichtet, über die ICAO auf die Begrenzung der Treibhausgasemissionen aus dem internationalen Luftverkehr hinzuarbeiten. Der Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sah vor, dass die Union spezifische Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus dem internationalen Luftverkehr festlegt und durchführt, wenn innerhalb der ICAO bis zum Jahr 2002 nicht entsprechende Maßnahmen beschlossen werden.
„ICAO“ bezeichnet die mit dem Abkommen von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt von 1944 gegründete Internationale Zivilluftfahrt-Organisation.
Die Gemeinschaft ist zwar keine Vertragspartei des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt („Chicagoer Abkommen“) aus dem Jahr 1944, doch…
Nach dem Kyoto-Protokoll zum UNFCCC, das mit der Entscheidung 2002/358/EG des Rates genehmigt wurde, sind die Industrieländer verpflichtet, ihre Bemühungen um…
Die Union ist bestrebt, den Abschluss eines künftigen internationalen Übereinkommens über die Eindämmung von Treibhausgasemissionen aus dem Luftverkehr zu…
Auf ihrer 33. Tagung (2001) befürwortete die ICAO-Versammlung die Entwicklung eines offenen Emissionshandelssystems für den internationalen Luftverkehr . Der…
Dem am 7. Dezember 1944 in Chicago unterzeichneten Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt („Abkommen von Chicago“), das die Durchführung der für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.