Erwägungsgrund 2 32017D0859BESCHLUSS (EU) 2017/859 DES RATES vom 11. Mai 2017 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 02 03 01 Binnenmarkt und Haushaltslinie 02 03 04 Steuerungsinstrumente auf dem Gebiet des Binnenmarkts)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Protokoll 31 des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32014D0788BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Programm Copernicus) zu vertretenden Standpunkts (2014/788/EU)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Protokoll 31 des EWR-Abkommens beschließen.
Erwägungsgrund 2 32015D1016BESCHLUSS (EU) 2015/1016 DES RATES vom 23. Juni 2015 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen beschließen.
Erwägungsgrund 2 32014D0267BESCHLUSS DES RATES vom 6. Mai 2014 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (2014/267/EU)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen beschließen.
Erwägungsgrund 2 32013D0207BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über den im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt der Europäischen Union zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (2013/207/EU)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen beschließen.
Erwägungsgrund 2 32014D0787BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten (Satellitennavigation) zu vertretenden Standpunkt (2014/787/EU)
Nach Artikel 98 des EWR-Abkommens kann der Gemeinsame EWR-Ausschuss unter anderem eine Änderung von Protokoll 31 zum EWR-Abkommen beschließen.