Erwägungsgrund 3 32017D1192
Für einen reibungslosen Verkehr auf den Binnenwasserstraßen ist es wichtig, dass die technischen Vorschriften für Schiffe kompatibel und — soweit im Rahmen der unterschiedlichen Rechtsordnungen in Europa möglich — harmonisiert sind. Insbesondere sollten Mitgliedstaaten, die auch Mitglieder der ZKR sind, befugt sein, Beschlüsse zur Angleichung der ZKR-Vorschriften an die in der Union geltenden Vorschriften zu unterstützen.