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Mit der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2014-2020) (im Folgenden „Horizont 2020“) festgelegt. Mit Horizont 2020 wird eine größere Wirkung auf Forschung und Innovation angestrebt, indem unter anderem durch eine Beteiligung der Union an Programmen, die von mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden, ein Beitrag zur Stärkung öffentlich-öffentlicher Partnerschaften im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung geleistet wird.
Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) (im Folgenden „Horizont 2020“) wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des…
Horizont 2020 — das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, das mit der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Um gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit den ganz oder teilweise aus dem Unionshaushalt finanzierten Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung…
Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des EWR-Abkommens auf die Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…
Das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020), das mit der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Um mit den ganz oder teilweise aus dem Haushalt der Union finanzierten Investitionen im Bereich Forschung und Entwicklung einen möglichst hohen Zusatznutzen zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.