Erwägungsgrund 4 32012D0763BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in den Listen der spezifischen Verpflichtungen der Republik Bulgarien und Rumäniens im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union (2012/763/EU)
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32017D2240BESCHLUSS (EU) 2017/2240 DES RATES vom 10. November 2017 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 4 32016D0243BESCHLUSS (EU) 2016/243 DES RATES vom 12. Februar 2016 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Volksrepublik China nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32016D0581BESCHLUSS (EU) 2016/581 DES RATES vom 11. April 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Östlich des Uruguay nach Artikel XXIV Absatz 6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der spezifischen Verpflichtungen der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 4 32011D0464BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juli 2011 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Neuseeland über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertung im Namen der Union (2011/464/EU)
Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 8 32017D0471Das Abkommen sollte unterzeichnet werden —