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Angesichts der anhaltenden Instabilität und sehr ernsten Lage in Libyen hat der Rat beschlossen, dass die restriktiven Maßnahmen gegen drei Personen um einen weiteren Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden sollten.
Angesichts der anhaltenden Instabilität und sehr ernsten Lage in Libyen hat der Rat beschlossen, dass die restriktiven Maßnahmen betreffend drei Personen um…
Angesichts der sehr ernsten Lage in Libyen ist der Rat der Ansicht, dass die restriktiven Maßnahmen gegen drei Personen während eines weiteren Zeitraums von…
Angesichts der sehr ernsten Lage hat der Rat beschlossen, dass die restriktiven Maßnahmen während eines weiteren Zeitraums von sechs Monaten aufrechterhalten…
In Anbetracht der sehr ernsten Lage in Libyen sollten drei weitere Personen für einen Zeitraum von sechs Monaten in die in den Anhängen II und IV des…
Die EUBAM Libyen sollte um einen weiteren Zeitraum von drei Monaten bis zum 21. Februar 2016 verlängert werden.
Der Rat hat am 31. Juli 2015 den Beschluss (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen angenommen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.