Erwägungsgrund 5 32017D1562BESCHLUSS (GASP) 2017/1562 DES RATES vom 14. September 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in diesem Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen.
Erwägungsgrund 7 32017D1860BESCHLUSS (GASP) 2017/1860 DES RATES vom 16. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in dem vorliegenden Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen.
Erwägungsgrund 7 32018D0293BESCHLUSS (GASP) 2018/293 DES RATES vom 26. Februar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Ein weiteres Tätigwerden der Union ist notwendig, um bestimmte in diesem Beschluss festgelegte Maßnahmen durchzuführen.
Erwägungsgrund 6 32017D1504BESCHLUSS (GASP) 2017/1504 DES RATES vom 24. August 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Es ist weiteres Handeln der Union erforderlich, damit die in diesem Beschluss vorgesehene Maßnahmen durchgeführt werden können.
Erwägungsgrund 5 32016D0036BESCHLUSS (GASP) 2016/36 DES RATES vom 14. Januar 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Damit die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt werden können, ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 6 32014D0658BESCHLUSS 2014/658/GASP DES RATES vom 8. September 2014 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Für die Durchführung dieser Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich —